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Zeitlich befristete Arbeitslosigkeit sinkt von 65% auf 60%
Die Regierung hat entschieden, dass die Auszahlung bei zeitlich befristeter Arbeitslosigkeit ab dem 1. Januar 2024 von 65% auf 60% des begrenzten Lohnes gesenkt wird (davon ausgenommen ist die zeitlich befristete Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt, für die die 65% beibehalten ist).
Ausgleich von 5 Euro für jeden Tag zeitlich befristete Arbeitslosigkeit
Als Ausgleich wird ab dem 1. Januar 2024 für jeden Tag zeitlich befristete Arbeitslosigkeit eine zusätzlicher Zuschlag von 5 Euro vorgesehen. Dein Arbeitgeber zahlt diesen Zuschlag. In den Sektoren Metallbau – Arbeiter (PK 111.01-02-03) und Edelmetalle (PK 149.03) zahlt der Fonds für die Existenzsicherheit diesen Ausgleich.
Ausgleich von 5 Euro bei einem Bruttolohn von über 4000 Euro pro Monat
Arbeitnehmer, deren Bruttolohn mehr als € 4.000 pro Monat beträgt, haben Anspruch auf diesen Zuschlag, sobald sie in einem Kalenderjahr beim selben Arbeitgeber mehr als 26 Tage zeitlich befristete Arbeitslosigkeit haben. Der Anspruch entsteht dann ab dem 27. Tag.
Betriebsvereinbarungen über die Zusatzvergütungen bei zeitlich befristeter Arbeitslosigkeit
Unternehmen, die ihren Arbeitnehmern bei zeitlich befristeter Arbeitslosigkeit eine gleichwertige Vergütung zahlen, sind von dieser Regelung ausgenommen.
Wo findest Du Informationen über die Anzahl der Tage Arbeitslosigkeit?
Die Anzahl der Tage, auf die Du Anspruch hast, kannst Du in den meisten Fällen auf Deinem Kontoauszug finden. Dieser enthält eine Mitteilung, in der direkt vor dem Buchstaben D die Anzahl der Tage zeitlich befristete Arbeitslosigkeit aufgeführt wird.
Beispiel: /B/63070631523 07/15 13DX62,44: 811,72 FBZ: 60 FIS: 233,19 INH: 50
Als Vollzeit-Mitarbeiter bekommst Du den vollständigen Zuschlag, indem Du diese Anzahl an Tagen dann mit € 5 multiplizierst.
Beispiel: 13 Tage X € 5 = € 65
Überprüfe Deinen Lohnzettel
Überprüfe also auf Deinem Lohnzettel, ob Du diesen Zuschlag für die Monate, in denen Du befristet arbeitslos bist, erhalten hast. Wenn Du ihn nicht erhalten hast oder wenn Du dazu Fragen hast, solltest Du wirklich nicht zögern, Dich mit Deinem ACV-CSC METEA-Delegierten oder mit dem ACV-CSC METEA-Sekretariat in Verbindung zu setzen.